Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
Turbo Praxis EDV
Stand 01.05.2011

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Turbo Praxis EDV, nachfolgend TP-EDV genannt, regeln die Erbringung von Dienstleistungen, Beschaffung und den Vertrieb von Waren.

1.2 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, sind die einzelvertraglichen Regelungen gültig.

1.3 Mit der Erteilung eines Auftrags an die TP-EDV, kommt zwischen den Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein Vertrag zustande. Diese Auftragserteilung ist bindend und kann mündlich, schriftlich oder auf digitalem Wege erfolgen.

1.4 Diese AGB tritt mit zustande kommen des Vertrages in Kraft.


2. Dienstleistungen

2.1 Eine Erbringung von Dienstleistungen kann durch den telefonischen Support oder dem Kundenservice vor Ort geschehen. Hierbei gelten die TP-EDV üblichen Stundensätze und gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten. Die Anforderung einer Dienstleistung kann mündlich, schriftlich oder auf digitalem Wege erfolgen.

2.2 Die Dienstleistungen können in der Regel nur während der üblichen Geschäftszeiten der TP-EDV in Anspruch genommen werden.

2.3 Der Auftraggeber hat für die beauftragte Dienstleistung der TP-EDV notwendige Personelle, Maschinelle oder Technische Mittel kostenlos zur Verfügung zu stellen.

2.4 Auf Notfälle basierende Dienstleistungen können von den üblichen Stundensätzen abweichen. Notfälle werden anderen Dienstleistungen vorgezogen und können unter umständen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbracht werden.


3. Beschaffung von Waren

3.1 Die TP-EDV behält sich vor, den Wareneingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen. Werden offenkundige und sichtbare Mängel festgestellt, behält sich die TP-EDV das Recht vor, die betroffene Annahme der Ware zu verweigern und eine kostenlose Ersatzlieferung beim Lieferanten anzufordern.

3.2 Bei Verzögerungen im Lieferablauf ist die TP-EDV unverzüglich zu informieren. Hierbei behält sich die TP-EDV vor, wenn nötig, von der Warenbestellung bei dem entsprechenden Lieferanten zurückzutreten. Gegebenfalls behält sich die TP-EDV das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder vom Auftraggeber geltend gemachte Schadenersatzansprüche weiterzuleiten.


4. Vertrieb von Waren

4.1 Ein Warenvertrieb an den Auftraggeber kommt nur zustande, aufgrund einer vorliegenden Bestellung des Auftraggebers. Die Bestellung der Ware kann mündlich, schriftlich oder auf digitalem Wege erfolgen.

4.2 Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von einem rechtzeitigen Wareneingang der TP-EDV abhängig. Ist eine rechtzeitige Belieferung eines Vorlieferanten nicht möglich, oder kommt es hier zu Lieferverzögerungen, die wir nicht zu verantworten haben, so wird der Auftraggeber unverzüglich darüber unterrichtet. Die TP-EDV behält sich das recht vor, gegebenenfalls eine Ersatzlieferung zu vereinbaren oder eine bereits erbrachte Leistung zu erstatten. Kosten für bei der TP-EDV entstandene Schadensersatzanspruche Seitens des Auftraggebers, werden an unsere Lieferanten weitergegeben.

4.3 Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, Witterung, Katastrophen, Krieg und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Auftraggeber wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

4.4 Ersatzlieferungen sind zulässig, wenn ein bestimmter Artikel nicht lieferbar ist. Die TP-EDV behält sich das Recht vor, dann eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware als Ersatz zu liefern.

4.5 Wird die TP-EDV zur Mitnahme, vom Auftraggeber nicht weiter benötigter Waren (alte Gerätschaften), aufgefordert, gibt der Auftrageber seine Einwilligung, diese Waren von der TP-EDV selbstständig nach einer unbestimmten Aufbewahrungszeit entsorgen zu lassen, oder Anderweitig einzusetzen.


5. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

5.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Auftragseingangs.

5.2 Für Neukunden der TP-EDV gilt die Barzahlung als erste Zahlungsbedingung. Andere Zahlungsbedingungen sind für Bestandskunden möglich. Ratenzahlungen sind nicht möglich.

5.3 Zahlungen der Rechnungen sind innerhalb des festgelegten Zahlungsziels zu entrichten. Wird das Zahlungsziel überschritten und erfolgt nach einer erneuten Rechnungszusendung keine Zahlung, stehen der TP-EDV neben den gesetzlichen Rechten folgende Rechte zu:
a) Berechnung banküblicher Zinsen nebst Kosten für ungedeckte Kredite,
b) Erhebung einer Mahngebühr bei Mahnungszustellung,
c) Verweigerung weitere Dienstleistungen bzw. Warenlieferungen oder Erfüllung von Dienstleistungen bzw. Warenlieferungen nur noch gegen Barzahlung, unabhängig von allen bisherigen Vereinbarungen,
d) Ausübung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt,
e) sofortige Geltendmachung aller Forderungen, unabhängig von früheren Vereinbarungen.

5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt bereits gelieferte Ware Eigentum der TP-EDV. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt über die Vorbehaltsware zu verfügen.


6. Garantie, Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistung unterliegt deutschem Recht nach §§439BGB. Hierbei ist zu beachten, dass für den Auftraggeber eine Beweislast nach §363BGB gilt.

6.2 Für alle Waren gelten ergänzend Garantiebestimmungen, soweit diese mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.

6.3 Auftretende Mängel sind der TP-EDV unverzüglich mitzuteilen, ansonsten kann für Folgeschäden keine Haftung übernommen werden. Hierbei ist den Anweisungen der TP-EDV ist im Mangelfall folge zu leisten um gegebenenfalls Folgeschäden zu vermeiden.

6.4 Die Gewährleistung kann nur dann erfolgen wenn Dritte sich noch nicht an der Mängelbeseitigung versucht haben.


7. Datenschutz, Datensicherheit, Wiederherstellung von Daten

7.1 Vor Erbringung einer Dienstleistung Verpflichtet sich der Auftraggeber selbstständig für die Datensicherheit zu sorgen. Wird seitens des Auftragsgebers keine Datensicherheit gewährleistet ist die TP-EDV vor Beginn der Dienstleistung darüber in Kenntnis zu setzen. Ist dies nicht erfolgt übernimmt die TP-EDV bei Datenverlust keine Haftung. Die gewünschte Datenwiederherstellung wird zu lasten des Auftraggebers durchgeführt.

7.2 Sämtliche vom Auftraggeber erhobene persönliche Daten, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, sowie der Schriftverkehr, werden vertraulich behandelt und für die zukünftige Geschäftsabwicklung gespeichert. Für die Auftragsabwicklung notwendige Daten werden ggf. an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben.

7.3 Alle Angestellte der TP-EDV unterliegen dem §5BDSG und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

7.4 Für die vollständige Wiederherstellung verlorener Daten kann seitens der TP-EDV keine Gewährleistung übernommen werden.

7.5 Zur Erfüllung der Dienstleistung notwendige Zugangsdaten und Passwörter sind der TP-EDV zu Beginn der Dienstleistung mitzuteilen. Diese Daten werden aus Datensicherheitsgründen, seitens der TP-EDV, weder gespeichert noch an dritte weitergereicht.

7.6 Erstellte Datensicherungen auf Medien der TP-EDV werden vertraulich behandelt und dritten nicht zugänglich gemacht. Gesicherte Daten werden nach Beendigung der Dienstleistung, unwiderruflich zerstört bzw. gelöscht.

7.7 Die in den Räumen der TP-EDV eingelagerten alten, nicht mehr vom Auftraggeber benötigten Waren, werden vor einer Entsorgung oder einer anderweitigen Verwendung nach vorhandenen Speichermedien untersucht. Die TP-EDV verpflichtet sich vorhandene Speichermedien unwiderruflich zu löschen bzw. diese unwiderruflich zu Zerstören.


8. Haftung, Schadenersatz

8.1 Die TP-EDV haftet für Schäden, welche durch grobe Vertragsverletzungen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

8.2 Entstehen durch Dienstleistungen der TP-EDV Verdienstausfälle des Auftraggebers, sind diese nicht an die TP-EDV übertragbar, wenn diese nicht durch grobe Vertragsverletzungen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

8.3 Die TP-EDV haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder -kosten, selbst wenn die TP-EDV über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.

8.4 Ebenfalls keine Haftung wird übernommen, wenn durch einen nicht zuvor ersichtlichen Defekt der Ware ein Folkeschaden entsteht.

8.5 Für Datenverlust kann keine Haftung übernommen werden, wenn zuvor nicht ausdrücklich auf eine fehlende Datensicherheit hingewiesen wurde.

8.6 Durch Seitens des Auftraggebers entstandene Datenschutzverletzungen kann keine Haftung seitens der TP-EDV übernommen werden. Die Wiederherstellung des Datenschutzes wird zu lasten des Auftraggebers durchgeführt.


9. Erfüllungsort

9.1 Für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag, wird der Firmensitz der TP-EDV vereinbart.

9.2 Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Auftraggeber zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.


10. Änderung der AGB, Rechtswahl, Gerichtsstand

Durch den Vertragsabschluss werden die jeweils gültigen AGB akzeptiert. Die TP-EDV behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, wobei solche Änderungen nicht für bereits abgeschlossene Geschäfte gelten. Rechtsstand aller Vereinbarungen und Verträge ist Darmstadt, Hessen, Deutschland. Es gilt deutsches Rech. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird der Gerichtsstand auf Darmstadt, Hessen, Deutschland als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten vereinbart.


11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.